Sicher und zuverlässig buchen

Möchten Sie Ihre Fußballtickets und Fußballreisen in Zeiten von Corona sicher und zuverlässig buchen?
Bei Nummer1Fussballreisen ist dies jetzt wieder ohne weiteres möglich!

Garantie bei Einschränkungen von Veranstaltungen wegen COVID-19

Sollte das von Ihnen gewünschte Spiel ohne Zuschauer stattfinden, stornieren wir Ihre Bestellung kostenlos.

Wenn wir Ihr Spiel stornieren, haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Eine vollständige Rückerstattung des Bestellbetrags innerhalb von 14 Werktagen nach dem Spieltag
  • Ein Guthaben, das Sie bei Nummer1Fussballreisen einsetzen können

Der Wechsel zu einem anderen Spiel ist natürlich möglich.

Hinweis: Wir erstatten nur die Komponenten der Reise, die auch bei Nummer1-Fussballreisen gebucht wurden. Flüge und eventuelle Unterkünfte oder Ausflüge, die Sie selbst gebucht haben, sind darin nicht enthalten.

Spiel verlegt

Wenn das Spiel verlegt wird, behalten die Spieltickets ihre Gültigkeit für einen möglichen neuen Spieltermin. In Absprache mit Ihnen buchen wir die Tickets auf den neuen Spieltermin um.

Sie können am neuen Termin nicht am Spiel teilnehmen? Wir wandeln Ihren Kaufbetrag in eine 100%ige Gutschrift um, die Sie bei Nummer1Fussballreisen einlösen können. Der Wechsel in ein anderes Land oder zu einem anderen Verein ist kein Problem.

Was muss ich noch bei der Buchung meiner Fußballreise beachten?

Bitte beachten Sie, dass die geltenden Reise- und Quarantänebestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sind und davon abhängen, wo Sie Ihre Reise beginnen. Ticketkäufer sind selbst dafür verantwortlich, den aktuellen Stand dieser Informationen zu prüfen und zu verifizieren, indem sie regelmäßig die nationalen und internationalen Regierungswebseiten auf die neuesten, offiziellen Reisebestimmungen hin überprüfen.

Prüfen Sie daher vor der Abreise immer die Reisehinweise für Ihr Reiseziel.

Sicherungsschein für Pauschalreisen

Nummer1-Fussballreisen ist dem niederländischen Garantiefonds für Reisebuchungen (SGR) angeschlossen. SGR garantiert die Rückerstattung des vorausbezahlten Reisebetrages, wenn die Gegenpartei aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen. So sind Sie vor jeder Eventualität gesichert.